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Überprüfung nach § 8 AM-VO

Nach den Vorschriften des Abschnittes 1 § 8 der Arbeitsmittelverordnung sind Arbeitsbühnen jährlich von einem staatlich beeidigten Sachverständigen auf ihre Betriebssicherheit und Funktionstüchtigkeit zu überprüfen.

 

Diese Überprüfung ist im Prüfbuch der Arbeitsbühne zu dokumentieren. Gerne organisieren wir diese Überprüfung für Sie und beheben anschließend die eventuell festgestellten Mängel.

 

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